Rechtsanwältin
ALEXANDRA HIRSCH
Sozialrecht

Geltendmachung und Durchsetzung von Berufs- und Erwerbsminderungsrenten, die Durchsetzung von Pflegestufen (I - III), die Anerkennung eines GdB, die Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie die Durchsetzung von Hilfsmittelkosten, wie die Übernahme von Kosten für orthopädische Schuhe oder von speziell angefertigten Rollstühlen etc.